Gewerbe-Anmeldung und Finanzamt

Wie können wir helfen?

Gewerbe-Anmeldung und Finanzamt

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen oder Unklarheiten solltest du dich an deinen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.

Als Affiliate hast du eine „Gewinnerzielungsabsicht“. Die Absicht reicht, um ein Gewerbe anmelden zu müssen. Das gilt übrigens auch, wenn du mehrfach gebrauchte Sachen oder gelesene Bücher z.B. auf dem Flohmarkt oder bei ebay verkaufst.

Die Gewinne müssen natürlich versteuert werden (Einkommensteuererklärung), wenn der Freibetrag überschritten wird.

Auch die Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Bei geringen Einnahmen ist die „Kleinunternehmerregelung“ möglich. Hier bist du von der Umsatzsteuerzahlung befreit, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Gewerbesteuer ist erst ab höheren Gewinnen fällig.

Bitte informiere dich bei deinem Steuerberater oder dem Finanzamt über aktuell geltende Reglungen.

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